Ich hatte viele Fragen ans Strassenverkehrsamt, aber leider konnte ich diese nie jemandem stellen, weil das Strassenverkehrsamt offenbar keine persönlichen
Gespräche führt, sowie allgemein nicht sehr auskunftsfreudig ist. Immerhin hat mir ein/e Beamte(r) per Mail die Gesetzesartikel geschickt, die auf einen 'solchen Aufbau' zutreffen.
Die folgenden Gesetzartikel des VTS* treffen laut Herrn/Frau S. Nüssli vom STVA Zürich auf Tiny Houses zu:
* Verordnung
über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
VTS Art. 66 Abs. 1 und 4
VTS Art. 71a
VTS Art. 103 Abs. 2
VTS Art. 105 Abs. 4 und 5
VTS Art. 125
VTS Art. 190
Ich habe mir noch nicht die Mühe gemacht, das ganze Juristenzeug durchzulesen und weiss daher noch nicht viel mehr über Fahrzeugzulassung, regelmässige Kontrollen, Abgaben/Steuern oder
sonstigen Vorschriften zu Tiny Houses.
Die einzige Frage, die das STVA Zürich mir konkret beantwotet hat: Nein, man muss keine Fenster aus Sicherheitsglas einbauen, da ich das Fahrzeug / den Anhänger nicht zum Transport von
Personen benutze. (VTS Art. 71a)
Ich verstehe das so: Solange in meinem Tiny House keine Leute sitzen, während das Tiny House auf der Strasse rumfährt, brauche ich keine Sicherheitsglasfenster.
Sodeli, dachte, diese Infos könnten anderen da draussen evtl. auch helfen. Was ihr mit dem Artikel-Salat da oben macht, ist euch überlassen :D